Mitgliedschaft

Beim Beitritt zum Verein verpflichtet sich ein jedes Mitglied die Statuten, Beschlüsse und die Parcoursordnung einzuhalten, sowie den festgesetzten Mitgliedsbeitrag bis spätestens 31. Jänner des jeweiligen Kalenderjahres zu entrichten.

 

Für Neumitgliedschaften ist der Nachweis oder ansonsten die Absolvierung der Parcoursreife im ersten Jahr verpflichtend! Als Nachweis gilt der RWR-Pfeil oder Safety First.


Anwartschaft im 1. Vereinsjahr

nach dem 1. Juli

Außerordentliches Mitglied ab dem 2. Jahr

Ordentliches Mitglied ab dem 2. Jahr

Ehrenmitglieder

Unterstützende Mitglieder

 

für die ÖBSV-Lizenz werden zusätzlich

eingehoben

 

€ 120,00

€ 70,00

€ 120,00

€ 70,00

€ 0,00

Sponsoring

 

€ 20,00